Ernährungsberatung ist für mich eine Frage des Vertrauens. Sie schließen einen Beratungsvertrag mit mir (Appetit und mehr) ab. Ich kann nicht direkt mit den Krankenkassen abrechnen.
Bereits während der ersten Kontaktaufnahme per Telefon lernen wir uns kennen und vereinbaren, wenn Sie einverstanden sind, einen Termin für das Erstgespräch über 60 Minuten. Eine Grundanamnese, Sichtung der von Ihnen zur Verfügung gestellten ärztlichen Befunde bzw. Krankenhausentlassungsberichte und das 3-Tage Ernährungsprotokoll sind die Grundpfeiler für eine individuell auf Ihre Situation abgestimmte Ernährungstherapie. Sie erhalten eine Beratung zum Essverhalten, zur Lebensmittelauswahl und Lebensführung.
Eine optimale Anwendung küchentechnischer Möglichkeiten, um den Genuss zu erhöhen, liegt mir besonders am Herzen. Gerne können Sie einen An-/ Zugehörigen zu diesem Gespräch mitbringen. Arbeitsmaterialien helfen Ihnen die Informationen Zuhause noch einmal nachzulesen.
Sie bekommen von mir Unterlagen und ich bitte Sie diese zur ersten Beratung ausgefüllt mitzubringen.
Die Antragstellung sollte vor dem ersten Beratungsgespräch erfolgen. Die Rechnungen senden Sie nach Beendigung der Beratung zu den Krankenkassen.
Zu den Unterlagen zählen:
FÜR EINE QUALITATIVE ERNÄHRUNGSBERATUNG IST DAS MITBRINGEN VON RELEVANTEN BEFUNDEN UND /
ODER LABORDATEN WÜNSCHENSWERT.
Von den gesetzlichen Krankenkassen können bis zu 5 Ernährungsberatungen in einem Jahr bezuschusst werden.